Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ALPENLUFT – Workshopakademie Vorarlberg
Handwerk · Natur · bewusstes Leben

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Leistungen und Veranstaltungen von ALPENLUFT, insbesondere Workshops, Kurse, Seminare, Führungen, Erlebnisangebote und sonstige Bildungs- und Freizeitveranstaltungen.

(2) Anbieter und Vertragspartner ist:

David Lins
Ardetzenbergstraße 14
6800 Feldkirch
Österreich

E-Mail: E-Mail
info@alpenluftundmehr.com

(nachfolgend „ALPENLUFT“, „Anbieter“ oder „wir“).

(3) Die AGB gelten gegenüber Verbraucher und Unternehmer. Für Verbraucher gelten zusätzlich die zwingenden Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzrechts und sonstiger zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

(4) Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.


§ 2 Angebot und Leistungsbeschreibung

(1) ALPENLUFT bietet Workshops, Kurse, Führungen und sonstige Veranstaltungen rund um die Themen Handwerk, Natur, bewusstes Leben, praktisches Lernen und verwandte Bereiche an.

(2) Art, Inhalt, Dauer, Veranstaltungsort, Teilnahmevoraussetzungen, erforderliche Ausrüstung sowie Preis ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website oder aus der individuellen Vereinbarung.

(3) Die in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung dargestellten Inhalte stellen die wesentlichen Merkmale der angebotenen Leistung dar.

(4) Soweit einzelne Veranstaltungen von selbstständigen oder externen Workshop-Leiter durchgeführt werden, wird dies in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung entsprechend kenntlich gemacht.

(5) ALPENLUFT ist berechtigt, für die Durchführung von Veranstaltungen geeignete externe Trainer, Fachpersonen, Kooperationspartner oder sonstige Erfüllungsgehilf einzusetzen.


§ 3 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Die Teilnehmer müssen die in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

(2) Dazu können insbesondere Anforderungen hinsichtlich Alter, körperlicher Belastbarkeit, Vorkenntnissen, geeigneter Kleidung, Schuhwerk oder persönlicher Schutzausrüstung gehören.

(3) Die Teilnehmer sind verpflichtet, ALPENLUFT vor Beginn einer Veranstaltung über Umstände zu informieren, die für die sichere Durchführung der Veranstaltung von wesentlicher Bedeutung sein können, soweit dies erforderlich und zumutbar ist.

(4) Minderjährige dürfen nur teilnehmen, wenn dies in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung vorgesehen ist und gegebenenfalls die erforderliche Zustimmung der obsorgeberechtigten Person vorliegt.

(5) Die Teilnahme unter erheblichem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Substanzen ist nicht gestattet.

(6) Personen können von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn ihre Teilnahme aufgrund ihres Zustandes, ihres Verhaltens oder der Nichtbeachtung von Sicherheitsanweisungen eine erhebliche Gefahr für sie selbst, andere Teilnehmer, Trainer oder Sachen darstellt.


§ 4 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Workshops und sonstigen Veranstaltungen auf der Website stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern die jeweilige Veranstaltungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht.

(2) Eine Anmeldung kann – je nach Veranstaltung – über ein Online-Formular, per E-Mail, telefonisch oder über einen sonst vorgesehenen Anmeldeweg erfolgen.

(3) Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Bestätigung der Anmeldung durch ALPENLUFT oder durch die in der jeweiligen Buchungsstrecke vorgesehene Vertragsannahme zustande.

(4) Bei Online-Buchungen wird der Vertragsschluss und die hierfür maßgebliche Schaltfläche entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gestaltet.

(5) Nach Vertragsschluss erhalten Teilnehmer die wesentlichen Vertragsinformationen und gegebenenfalls die Buchungsbestätigung per E-Mail.


§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website angegebenen Preise.

(2) Sämtliche Preise werden in Euro angegeben.

(3) Sofern ALPENLUFT die Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer berechnet bzw. ausgewiesen.

(4) Die jeweils verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten werden im Rahmen des Buchungsvorgangs angegeben.

(5) Teilnahmegebühren sind grundsätzlich zum angegebenen Zeitpunkt, spätestens jedoch vor Beginn der Veranstaltung, zu bezahlen.

(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.


§ 6 Durchführung der Veranstaltungen

(1) Veranstaltungen werden grundsätzlich am in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Termin und Ort durchgeführt.

(2) ALPENLUFT ist berechtigt, den Veranstaltungsort innerhalb eines zumutbaren Rahmens zu ändern, sofern dies aus organisatorischen, sicherheitsbezogenen oder sonstigen sachlich gerechtfertigten Gründen erforderlich ist.

(3) Bei Veranstaltungen im Freien können Wetterbedingungen, Naturereignisse oder sonstige äußere Umstände Anpassungen des Ablaufs erforderlich machen.

(4) Bei berechtigten Änderungen wird ALPENLUFT die Teilnehmer nach Möglichkeit rechtzeitig informieren.

(5) Sollte eine Veranstaltung aufgrund von Wetter, höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, Erkrankung einer für die Durchführung wesentlichen Person oder aus vergleichbaren Gründen nicht stattfinden können, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.

(6) Ist die Durchführung eines Ersatztermins nicht möglich oder für die Teilnehmer nicht zumutbar, werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren für die nicht erbrachte Leistung rückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung.


§ 7 Absage durch Teilnehmer

(1) Teilnehmer können ihre Anmeldung vor Veranstaltungsbeginn stornieren.

(2) Für die Stornierung gelten grundsätzlich folgende Bedingungen, sofern in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung nichts Abweichendes angegeben ist:

  • bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei;
  • 13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr;
  • weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr.

(3) Den Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ALPENLUFT durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Die Benennung einer geeigneten Ersatzperson ist grundsätzlich möglich, sofern der Veranstaltung keine persönlichen Teilnahmevoraussetzungen entgegenstehen und ALPENLUFT der Teilnahme der Ersatzperson zustimmt.

(5) Zwingende gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.


§ 8 Gesetzliches Rücktritts- und Widerrufsrecht

(1) Verbraucher stehen bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, grundsätzlich die gesetzlichen Rücktritts- bzw. Widerrufsrechte zu.

(2) Das gesetzliche Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht in allen Fällen. Insbesondere können gesetzliche Ausnahmen gelten, wenn die Leistung zu einem bestimmten Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht werden soll.

(3) Soweit ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, werden die Verbraucher darüber gesondert entsprechend den gesetzlichen Anforderungen informiert.

(4) Gesetzliche Rücktrittsrechte werden durch die in § 7 geregelten freiwilligen Stornobedingungen nicht eingeschränkt.


§ 9 Ausfall und Absage durch ALPENLUFT

(1) ALPENLUFT ist berechtigt, Veranstaltungen abzusagen, wenn die Durchführung aufgrund besonderer Umstände nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Dazu können insbesondere gehören:

  • Erkrankung oder Ausfall einer wesentlichen Workshop-Leitung;
  • unzureichende Teilnehmer, sofern eine Mindestteilnehmer angegeben wurde;
  • ungeeignete oder gefährliche Wetterbedingungen;
  • Naturereignisse;
  • behördliche Anordnungen;
  • höhere Gewalt;
  • sonstige Umstände, die eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung verhindern.

(2) Bei einer Absage durch ALPENLUFT erhalten betroffene Teilnehmer grundsätzlich die bereits entrichtete Teilnahmegebühr für die nicht erbrachte Leistung zurück, sofern kein Ersatztermin angenommen wird.

(3) Ein Anspruch auf Ersatz weiterer Kosten, insbesondere für Anreise, Unterkunft, Verpflegung oder sonstige Aufwendungen, besteht nur, soweit ALPENLUFT diese nach den gesetzlichen Bestimmungen zu vertreten hat.


§ 10 Sicherheitsbestimmungen und Eigenverantwortung

(1) Die Teilnahme an Workshops, Kursen, Führungen und insbesondere an handwerklichen, naturbezogenen oder praktischen Veranstaltungen erfordert ein verantwortungsbewusstes Verhalten.

(2) Teilnehmer haben den Anweisungen der Workshop-Leitung bzw. der von ALPENLUFT eingesetzten Personen Folge zu leisten, soweit diese der sicheren und ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung dienen.

(3) Sicherheitsvorschriften, Anweisungen zur Verwendung von Werkzeugen, Maschinen, Materialien und sonstigen Arbeitsmitteln sowie sonstige verbindliche Vorgaben sind einzuhalten.

(4) Teilnehmer dürfen Werkzeuge, Maschinen oder sonstige Arbeitsmittel nur entsprechend den Anweisungen der jeweiligen Workshop-Leitung verwenden.

(5) Teilnehmer sind verpflichtet, erkennbare Gefahren, Schäden oder unsichere Situationen unverzüglich der Workshop-Leitung zu melden.

(6) Wer Sicherheitsanweisungen wiederholt oder erheblich missachtet oder durch sein Verhalten sich selbst oder andere gefährdet, kann von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

(7) In diesem Fall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr, sofern der Ausschluss auf einem von der betreffenden Person zu vertretenden Verhalten beruht und gesetzliche Ansprüche dem nicht entgegenstehen.


§ 11 Besondere Risiken bei Natur- und Outdoorveranstaltungen

(1) Bei Veranstaltungen im Freien können natur- und umgebungsbedingte Risiken auftreten.

Dazu können insbesondere gehören:

  • unebenes oder rutschiges Gelände;
  • Witterungseinflüsse;
  • Kälte, Hitze oder Nässe;
  • herabfallende Äste oder andere natürliche Gefahren;
  • Begegnungen mit Tieren;
  • Insektenstiche;
  • allergische Reaktionen;
  • Verletzungsgefahren durch Gelände, Pflanzen oder natürliche Materialien;
  • eingeschränkte Erreichbarkeit einzelner Veranstaltungsorte;
  • sonstige typische Risiken der jeweiligen Umgebung.

(2) Teilnehmer haben ihre persönliche Ausrüstung und Kleidung entsprechend der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung und den Wetterbedingungen auszuwählen.

(3) Die Teilnahme an Outdoorveranstaltungen erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils erkennbaren und mit der Veranstaltung verbundenen natürlichen Risiken.

(4) Diese Bestimmungen stellen keinen Ausschluss der gesetzlichen Haftung von ALPENLUFT dar.


§ 12 Umgang mit Werkzeugen, Maschinen und Materialien

(1) Bei handwerklichen Workshops können Werkzeuge, Maschinen und sonstige Arbeitsmittel zum Einsatz kommen.

(2) Die Nutzung erfolgt ausschließlich nach Einweisung und entsprechend den Anweisungen der jeweiligen Workshop-Leitung.

(3) Werkzeuge und Maschinen dürfen nicht entgegen den Anweisungen oder für nicht vorgesehene Zwecke verwendet werden.

(4) Die Teilnehmer haben geeignete persönliche Schutzausrüstung zu verwenden, sofern dies vorgeschrieben oder empfohlen wird.

(5) Werden eigene Werkzeuge oder Materialien mitgebracht, erfolgt deren Verwendung grundsätzlich auf eigene Verantwortung. Die Verwendung kann von der Workshop-Leitung aus Sicherheitsgründen untersagt werden.


§ 13 Haftung von ALPENLUFT

13.1 Grundsatz

(1) ALPENLUFT haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch ALPENLUFT selbst oder durch Personen, für deren Verhalten ALPENLUFT gesetzlich einzustehen hat, schuldhaft verursacht wurden.

(2) Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit ALPENLUFT hierfür gesetzlich einzustehen hat.

(3) Ebenso bleiben Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen unberührt.

(4) Gegenüber Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen uneingeschränkt.


13.2 Eigenverantwortung der Teilnehmer

(1) Die Teilnehmer tragen Verantwortung für ihr eigenes Verhalten während der Veranstaltung.

(2) Insbesondere sind Teilnehmer verpflichtet, Sicherheitsanweisungen zu beachten, geeignete Kleidung und Ausrüstung zu verwenden und ihnen erkennbare Risiken angemessen zu berücksichtigen.

(3) ALPENLUFT haftet nicht für Schäden, die ausschließlich aufgrund eines eigenverantwortlichen und schuldhaften Fehlverhaltens der betreffenden Teilnehmer entstehen, soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.

(4) Dies gilt insbesondere für Schäden, die dadurch entstehen, dass Teilnehmer:innen:

  • verbindliche Sicherheitsanweisungen nicht befolgen;
  • Werkzeuge oder Maschinen entgegen einer Einweisung verwenden;
  • ausdrücklich untersagte Handlungen durchführen;
  • erforderliche persönliche Schutzausrüstung nicht verwenden;
  • eigene Ausrüstung unsachgemäß einsetzen;
  • wesentliche, für die sichere Durchführung relevante Informationen bewusst nicht mitteilen.

13.3 Haftung für externe Workshop-Leitungen

(1) Werden Workshops durch externe selbstständige Trainer oder Kooperationspartner durchgeführt, wird in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung angegeben, wer die Veranstaltung durchführt.

(2) Soweit ALPENLUFT lediglich die Vermittlung oder organisatorische Abwicklung übernimmt, werden Ansprüche hinsichtlich der eigentlichen Durchführung der Veranstaltung grundsätzlich gegenüber der jeweils verantwortlichen Workshop-Leitung geltend gemacht.

(3) Diese Regelung begründet jedoch keinen Ausschluss gesetzlicher Ansprüche gegenüber ALPENLUFT. Insbesondere bleibt die gesetzliche Verantwortung von ALPENLUFT für eigene Pflichtverletzungen unberührt.


13.4 Keine Garantie für bestimmte Lernergebnisse

(1) Workshops, Kurse und Führungen vermitteln Wissen, praktische Erfahrungen und Anregungen.

(2) ALPENLUFT schuldet grundsätzlich keinen bestimmten persönlichen, wirtschaftlichen, beruflichen oder sonstigen Erfolg, sofern ein solcher Erfolg nicht ausdrücklich als Vertragsinhalt vereinbart wurde.

(3) Die Umsetzung erlernter Inhalte nach Ende der Veranstaltung erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich.


13.5 Haftung für persönliche Gegenstände

(1) Teilnehmer sind grundsätzlich selbst für ihre persönlichen Gegenstände verantwortlich.

(2) Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände haftet ALPENLUFT nur nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Wertvolle Gegenstände sollten nach Möglichkeit nicht unbeaufsichtigt bei Veranstaltungen zurückgelassen werden.


§ 14 Gesundheitliche Voraussetzungen

(1) Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, ihre persönliche Eignung für die jeweilige Veranstaltung einzuschätzen.

(2) Soweit eine Veranstaltung besondere körperliche Anforderungen stellt, wird darauf in der Veranstaltungsbeschreibung hingewiesen.

(3) Bei bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen, Allergien oder sonstigen Umständen, die für eine sichere Teilnahme relevant sein können, sollten Teilnehmer vor der Veranstaltung Kontakt mit ALPENLUFT aufnehmen.

(4) ALPENLUFT übernimmt keine medizinische Beratung oder Betreuung.

(5) Notwendige Medikamente sind von den Teilnehmer selbst mitzuführen.


§ 15 Ausschluss von der Teilnahme

(1) ALPENLUFT bzw. die jeweilige Workshop-Leitung kann Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen, wenn dies aus Sicherheitsgründen oder zur Wahrung eines ordnungsgemäßen Veranstaltungsablaufs erforderlich ist.

(2) Ein Ausschluss kann insbesondere erfolgen, wenn eine Person:

  • Sicherheitsanweisungen nicht befolgt;
  • andere Personen gefährdet oder erheblich stört;
  • Werkzeuge oder Maschinen unsachgemäß verwendet;
  • unter erheblichem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen steht;
  • trotz ausdrücklicher Aufforderung erforderliche Schutzmaßnahmen nicht einhält.

(3) Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


§ 16 Urheberrecht und Unterlagen

(1) Workshopunterlagen, Skripte, Anleitungen, Fotos, Videos, Präsentationen und sonstige vom Anbieter zur Verfügung gestellte Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Die Unterlagen dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch verwendet werden.

(3) Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, kommerzielle Nutzung oder sonstige Verwertung ist nur mit vorheriger Zustimmung von ALPENLUFT bzw. der jeweiligen Rechteinhaber zulässig.

(4) Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.


§ 17 Foto- und Videoaufnahmen

(1) Bei Veranstaltungen können Foto- oder Videoaufnahmen angefertigt werden.

(2) Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Personen identifizierbar dargestellt sind, erfolgt nur auf Grundlage einer hierfür bestehenden rechtlichen Grundlage bzw. – soweit erforderlich – einer entsprechenden Einwilligung.

(3) Personen, die nicht aufgenommen werden möchten, können dies dem Veranstaltungsteam mitteilen.

(4) Datenschutzrechtliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung von ALPENLUFT zu entnehmen.


§ 18 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

(2) Nähere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie über die Rechte der betroffenen Personen finden sich in der Datenschutzerklärung von ALPENLUFT.


§ 19 Erfüllungsort und anwendbares Recht

(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und – soweit zulässig – unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gegenüber Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates eingeschränkt wird, in dem die Verbraucher ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.


§ 20 Gerichtsstand

(1) Gegenüber Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(2) Gegenüber Unternehmer wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart.


§ 21 Streitbeilegung

ALPENLUFT ist bemüht, Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten möglichst direkt und einvernehmlich mit den jeweiligen Kund zu klären.

[Hier gegebenenfalls Informationen zur Teilnahme an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren ergänzen oder – falls nicht teilgenommen wird – entsprechend formulieren.]


§ 22 Salvatorische Bestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Gegenüber Verbraucher gilt dies nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Schutzbestimmungen beeinträchtigt werden.


§ 23 Änderungen der AGB

(1) Es gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses veröffentlichte Fassung der AGB.

(2) Änderungen bereits geschlossener Verträge bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.

Stand: August 2026